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   OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 100/70   

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https://dejure.org/1971,2760
OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 100/70 (https://dejure.org/1971,2760)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.1971 - 2 U 100/70 (https://dejure.org/1971,2760)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 1971 - 2 U 100/70 (https://dejure.org/1971,2760)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 177
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Denn es ist nicht geeignet, bestimmte Grenzfälle, in denen der Risikozusammenhang fehlt, aus der Tierhalterhaftung auszuscheiden (vgl. OLG Köln, VersR 1972, 177 = JZ 1972, 408 m. zust. Anmerkung von Stötter; ders. in MDR 1970, 100 ff).

    Der Deckakt des männlichen Hundes ist daher nichts anderes als die Resultante der jeweiligen Triebkonstellation von Hündinnen und Rüden (vgl. OLG Köln, VersR 1972, 177 = JZ 1972, 408), so dass dadurch verursachte Schäden als "Wirklichkeit gewordene Tiergefahr" angesehen werden müssen und der Haftungsnorm des § 833 BGB unterfallen.

  • OLG Hamm, 07.02.1990 - 13 U 62/88

    Zur Tierhalterhaftung wegen Deckens einer Rassehündin durch einen Mischlingsrüden

    Denn es ist nicht geeignet, bestimmte Kreuzfälle, in denen der Risikozusammenhang fehlt, aus der Tierhalterhaftung auszuscheiden (vgl. OLG Köln, VersR 1972, 177 = JZ 1972, 408 m. zust. Anmerkung von Stötter; ders. in MDR 1970, 100 ff).

    Der Deckakt des männlichen Hundes ist daher nichts anderes als die Resultante der jeweiligen Triebkonstellation von Hündinnen und Rüden (vgl. OLG Köln, VersR 1972, 177 = JZ 1972, 408), so daß dadurch verursachte Schäden als "Wirklichkeit gewordene Tiergefahr" angesehen werden müssen und der Haftungsnorm des § 833 BGB unterfallen.

  • LG Erfurt, 12.05.2015 - 10 O 582/14

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Hundes des Klägers durch den

    Zum unberechenbaren Tierverhalten zählen insbesondere auch abweichende Verhalten, namentlich das Losreißen (OLG Köln, VersR 1972, 177 (178)) und auch das Beißen eines Hundes (BGH, NJW 1965, 2397; NJW 1983, 1311; OLG Stuttgart, VersR 1978, 1123 (1124)).
  • LG Wiesbaden, 26.03.2021 - 4 O 83/19

    Zu den Voraussetzungen der Gefährdungshaftung des § 833 BGB

    Zum unberechenbaren Tierverhalten zählen insbesondere auch abweichende Verhalten, namentlich das Losreißen (OLG Köln, VersR 1972, 177 (178)) und auch das Beißen eines Hundes (BGH, NJW 1965, 2397; NJW 1983, 1311; OLG Stuttgart, VersR 1978, 1123 (1124); LG Erfurt, Urteil vom 12.5.2015, 10 O 582/14).
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   OLG Köln, 09.07.1971 - 2 U 100/70   

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OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.1971 - 2 U 100/70 (https://dejure.org/1971,4370)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 1971 - 2 U 100/70 (https://dejure.org/1971,4370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 1034
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.07.1976 - VI ZR 99/75

    Inanspruchnahme auf Ersatz des in einem städtischen Wildgehege durch einen

    Dem Berufungsgericht ist freilich zuzugeben, daß die Beschreibung des tierischen Verhaltens als "willkürlich" im Gegensatz zum sog. "natürlichen" Verhalten sowie die Annahme eines unwiderstehlichen "physiologischen Zwanges" schon immer umstritten waren und sicherlich nicht mehr den Erkenntnissen der modernen Naturwissenschaft, insbesondere der Erforschung des Tierverhaltens entspricht (vgl. dazu OLG Köln JZ 1972, 408 mit zustimmender Anmerkung von Stötter; ders. MDR 1970, 100 ff; ferner Haase JR 1973, 10 ff, jeweils mit Literaturnachweisen).
  • OLG Oldenburg, 17.10.1975 - 6 U 215/74

    Schadensersatzanspruch bei Eindringen eines brünstigen Rinds in die Bullenweide

    Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob diese Unterscheidung aufrechterhalten werden kann und ob nicht vielmehr davon auszugehen ist, daß ein Tier gar nicht willkürlich oder natürlich (vernünftig) handelt, sondern instinktiv entsprechend seiner jeweiligen Triebkonstellation (vgl. dazu OLG Köln JZ 72, 408 sowie die Anmerkung zu dieser Entscheidung von Stötter a.a.O.).
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